Was ist eigentlich Kern der Kritik an den Hexenverfolgungen der "westlichen" frühen Neuzeit? Hier Im Forum dürfte die Ansicht überwiegen, daß es tatsächlich soetwas wie Hexerei gebe, daß "magische Wirkungen" real seien? Wenn dem so wäre, dann wäre an sich erstmal auch nicht abwegig "Schadzauber" als etwas zu begreifen, das durchaus etwas wie eine Straftat darstellen könnte?
Macht sich die Kritik vielleicht daran fest, daß es in damaligen Verfahren fragwürdige Methoden gab, Geständnisfolter z.B.? Daß damals allgemein verbreitet Todesstrafen vollstreckt wurden? Daß es viele Denunziationen gegeben habe? Daß in den Prozesse einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sei? In soetwas den Kern zu sehen könnte z.B. zu einem aktuellen Fall passen. Und ich finde es oft interessanter nicht nur in die Vergangenheit zu schauen, die zu kritisieren niemanden mehr wirklich etwas abverlangt.
Nicht einer der hierzulande zahlreichen Antisemitismusbeauftragten oder Antisemitismusforscher findet es wenigstens irgendwie seltsam, wenn ein Jude erst weltweit zum Sündenbock für alles, was im Verhältnis der Geschlechter schief läuft, gemacht und dann in Folge einer medialen Hexenjagd auch noch juristisch verurteilt wird.
Auch zur Frage, was nicht erst die Verurteilung, sondern schon die Anklageerhebung (bei dieser dürftigen Beweislage) – die sich durchsetzende MeToo-Bewegung insgesamt – für die (Selbst-)Wahrnehmung von Frauen und auch die heterosexuelle Liebe bedeutet, nehmen kritische Stellungnahmen in der deutschsprachigen Öffentlichkeit seit 2018 sukzessive ab.
Nochmal: Mann hat mit Frau vor 9 Jahren eine lockere 2jährige Beziehung geführt, die sich in zahlreichen von der Dame verschriftlichten Zuneigungsbekundungen bei gleichzeitiger Abwesenheit von Beschwerden über auch nur ein Fehlverhalten dokumentiert – und hat dennoch keine Chance, sich gegen den Vorwurf zu wehren, diese Beziehung mit einem Sexualverbrechen initialisiert [sic] zu haben. Wenn das Schule macht, wäre jedem Mann aufgegeben, jeden Sexualakt mit einer Frau mit versteckter Kamera zu filmen, wobei ihm im Fall, dass er älter, hässlicher oder wohlhabender ist als die Frau, immer noch nachgewiesen werden kann, dass die sichtbare Einwilligung der Frau bloß Resultat von Verhexung ist.