Vorweg: Diese deine Antwort finde ich inhaltlich in ihrer Deutlichkeit tauglich, Gratulation.
Ohne stichhaltige Belege und Studien, fänd ich es in Ordnung, dass "Aluhuträger" in ihre Schranken verwiesen werden und aufgefordert, nachvollziehbare Fakten zu sammeln.
Du würdest also auch Gewalt gegen Vertreter solcher Ansichten gut heißen (in Ordnung finden). Bei diesem Beispiel handelte es sich um eines, zu dem sich z.B. in EineNeueOrdnung und Clint.Cumaranatunge durchaus Vertreter in diesem Forum fänden, insbesondere auch bezogen auf das Thema "5G".
Du verweist also auf "nachvollziehbare Fakten".
Nur wegen irgendwelchen Meinungen, welche oft auf Emotionen, Glaube oder Machtgelüste abzielen, die Welt anhalten, finde ich persönlich etwas übertrieben.
Nun geht es hier ja gar nicht darum "die Welt anzuhalten" (gemeint wäre bezogen auf das Beispiel wohl, daß Mobilfunk verboten würde, worauf die Welt sich sicherlich trotzdem weiterdrehen würde), sondern darum mit Gewalt auf reine Äußerungen von Weltanschauungen zu reagieren, beziehungsweise solche Gewalt erkennbar mitzutragen, indem die gut geheißen wird.
Und was sind denn "nachvollziehbare Fakten"? Die Behauptung es gebe Götter? Wohl eher nicht? Überhaupt neigt diese Zeit ja dazu als "nachvollziehbaren Fakt" körperlich-äußerliche Dinge zu betrachten, keine spirituelle Erkenntnis?
Nun hatten wir also zwei Beispiele, die dich persönlich weltanschaulich nicht jucken. Wie wäre es denn bezogen auf ein drittes Beispiel, in dem das Vertreten der Ansicht sogenannter "Spiegelgesetzlichkeiten" als für andere beleidigend und in Hinblick auf das Gemeinwesen asozial (wohlgemerkt: das ist ein Beispiel, nicht eine Darstellung meiner Meinung) unter Strafe gestellt würde, zumal es sich dabei nicht um "nachvollziehbare Fakten" handele?
Nehmen wir an, jemand ist aus irgendwelchen Gründen zur Auffassung gekommen, dass das Jakobgut die Brut einer gefährlichen, terroristischen Organisation ist.
Im deutschen Recht wäre das durchaus eine andere Kategorie, denn Äußerungen gegenüber eher abstrakten Gruppen sind etwas anderes als Äußerungen speziell gerichtet auf Personen oder ganz konkrete Betriebe die auch nicht zentral auf Zuordnung zu abstrakteren weiteren Gruppen beruhen.
P.S.: Ein weiteres möglicherweise für die Horizontererweiterung in dieser Diskussion taugliches Beispiel:
Prokopjewa, die in Pskow für russische Medien, aber auch für die BBC und Radio Liberty schreibt, hatte in einem Beitrag über einen Selbstmordanschlag im Gebäude des Inhaltsgeheimdienstes FSB in Archangelsk Verständnis für den Attentäter geäußert. Der siebzehn Jahre alte Fachhochschüler Michail Schlobizki hatte im Oktober 2018 einen selbstgebauten Sprengsatz gezündet, der ihn tötete und drei FSB-Mitarbeiter verletzte.
Schlobizki, der mit dem Anarcho-Kommunismus sympathisierte, hatte den Anschlag zuvor angekündigt und damit begründet, dass der FSB Strafprozesse fabriziere und Menschen foltere. Prokopjewa bezeichnete in einem Beitrag für den Sender „Echo Moskwy“ die Tat des Jugendlichen als logische Folge des repressiven Systems. In dem Kommentar, der inzwischen von allen Websites gelöscht wurde, verglich sie den jungen Mann, der als letztes Argument gegen die strafende Staatsmacht nur den Tod vorzubringen wusste, mit den Terroristen des „Volkswillens“ im späten 19. Jahrhundert.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vorige Woche sechs Jahre Straflager und vier Jahre Berufsverbot für Prokopjewa gefordert. Russlands Journalistenverband kritisierte das Verfahren als weiteren Versuch, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken.